Der Trauerfall – wenn die Zeit still steht
Sie befinden sich nun am Beginn einer schwierigen Zeit oder möchten gerne in diesem Moment vorbereitet sein. Diese Seite soll Ihnen als Wegweiser dienen.
Was muss ich tun?
- Informieren Sie den Arzt
Sollte Ihr Angehöriger zu Hause versterben, sollten Sie zunächst Ihren Hausarzt kontaktieren. Ist dieser nicht zu erreichen, verständigen Sie einen Notarzt unter der Nummer 116 117 oder 112. Dieser muss den Eintritt des Todes feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen.
In einem Alten- oder Pflegeheim wird der Arzt meistens von der Einrichtung informiert. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird die Todesbescheinigung von dem zuständigen Arzt ausgefüllt. Erst wenn diese vorliegt, dürfen wir Ihren Verstorbenen zu uns ins Haus holen. - Kontaktieren Sie uns
Um Ihnen von Anfang an zur Seite zu stehen und Sie zu unterstützen, sollten Sie uns zeitnah unter 0 29 22 / 80 30 300 anrufen. Gemeinsam können wir das weitere Vorgehen besprechen und einen Gesprächstermin vereinbaren.
Je nach Wunsch kann das Gespräch bei uns oder bei Ihnen zu Hause in den gewohnten Räumlichkeiten stattfinden.
Welche Dokumente benötige ich in nächster Zeit?
- Personalausweis / aktuelle Meldebescheinigung*
- Personenstandsurkunden / Familienbuch*
- bei Ledigen: die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
- bei Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde Sterbeurkunde des Ehepartners/Lebenspartners
- bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil (ggf. beglaubigte Übersetzungen ausländischer Urkunden)
- Krankenversichertenkarte
- Rentenunterlagen (gesetzliche, betriebliche Rente und Pension)
- Rentennummer: Diese finden Sie entweder auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis oder auf dem Kontoauszug des Kontos, auf das die Rente überwiesen wird. Außerdem werden Angaben zu ggf. vorhandenen betrieblichen Renten benötigt
- Bei Ledigen, Verwitweten und Geschiedenen Verstorbenen: Rentennummer des Verstorbenen
- Bei Verheirateten: Rentennummer des Verstorbenen und des Ehepartners
- Für die Beantragung der Witwenrente brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen.
Eine ausführliche Liste steht Ihnen als pdf zum Download bereit.
- Versicherungsunterlagen
- Versicherungspolicen (Lebens- und Sterbegeldversicherungen)
- Versicherungsnummern von z. B. Haftpflichtversicherungen
- Bei einer vorhandenen Grabstelle: Graburkunde oder Grabnummer
- Sozialversicherungsnummer
*Diese Dokumente sollten Sie, falls möglich, zum Erstgespräch mit uns mitbringen.
Sollten Sie dazu Fragen haben, sind wir jederzeit für Sie da.