Abschiedshaus Am Rykenberg – Würdevoll Abschied nehmen
Blick auf Baumwipfel aus Froschperspektive | © Jörg Müller – media contract

Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist neben der Feuerbestattung eine der häufigsten Beisetzungsformen in Deutschland und zudem eine der ältesten Bestattungsarten der Welt. Eine Erdbestattung in NRW muss innerhalb von 10 Tagen, jedoch frühstens nach 24 Stunden erfolgen. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwischen Wahl- und Reihengräbern.

Das Erd-Wahlgrab

Wahlgräber können ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Das bedeutet, es können je nachdem ein oder mehrere Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden. Die Lage des Wahlgrabes kann in der Regel von Ihnen ausgesucht werden.

Entscheiden Sie sich für ein Wahlgrab, so muss die Grabpflege bis zum Ablauf der Nutzungsdauer gesichert sein. Die individuelle Gestaltung kann von den Angehörigen selbst übernommen werden oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben werden. Gerne sind wir Ihnen beim Abschluss eines Grabpflegevertrages behilflich.

Nach Ablauf der Ruhefrist kann eine weitere Bestattung auf der Grabstelle stattfinden. Außerdem kann auch das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Ruhefrist bestimmt den Zeitraum, nachdem Sie eine weitere Nutzung (Beerdigung) in einem Wahlgrab beantragen können, in dem bereits eine Beerdigung stattgefunden hat. Diese Ruhefrist schwankt je nach Friedhof und Boden¬beschaffenheit zwischen 20 und 30 Jahren. In Werl beträgt sie 25 Jahre.

Das Erd-Reihengrab

Im Unterschied zu Wahlgräbern handelt es sich bei Reihengräbern immer um Einzelgrabstellen, die der Reihe nach vergeben werden. Diese können in keinem Fall verlängert werden.
Einige Friedhöfe bieten Reihengräber ohne Pflegeaufwand an, indem die Kosten hierfür bereits im Preis des Reihengrabs inbegriffen sind. Ansonsten muss die Pflege und individuelle Gestaltung von den Angehörigen selbst übernommen werden oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben werden. Diesbezüglich sind wir Ihnen gerne behilflich.

Das anonyme Erdreihengrab

Das anonyme Erdreihengrab entspricht den Bedingungen eines Erdreihengrabes, jedoch ist das Grab, wie der Name schon sagt, anonym. Deshalb ist jegliche individuelle Gestaltung und Denkmalsetzung sowie das Niederlegen von Blumen und Kerzen ausgeschlossen.