Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist bis heute zu einer völlig gleichwertigen Bestattungsart herangewachsen. Nicht zuletzt durch die Vielfalt der Beisetzungsarten wie Seebestattung, Baumbestattung, Aschenstreuungen, die Beisetzung in einem Kolumbarium, Felsenbestattung, Weltraumbestattung, Heißluftballonbestattung und das Pressen der Asche zu einem Diamanten, ist der Anteil gegenüber der Erdbestattung stark gestiegen.
Auch bei der Feuerbestattung wird aus technischen Gründen zur Kremierung ein Sarg aus Vollholz benötigt.
Das Urnen-Wahlgrab
Urnenwahlgräber können ein-, zwei- oder mehrstellig sein. Das bedeutet, es können je nachdem ein oder mehrere Verstorbene in einer Grabstätte beigesetzt werden. Die Lage des Urnenwahlgrabes kann in der Regel von Ihnen ausgesucht werden.
Entscheiden Sie sich für ein Wahlgrab, so muss die Grabpflege bis zum Ablauf der Nutzungsdauer gesichert sein. Die individuelle Gestaltung kann von den Angehörigen selbst übernommen werden oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben werden. Gerne sind wir Ihnen beim Abschluss eines Grabpflegevertrages behilflich.
Nach Ablauf der Ruhefrist kann eine weitere Bestattung auf der Grabstelle stattfinden. Außerdem kann auch das Nutzungsrecht verlängert werden. Die Ruhefrist bestimmt den Zeitraum, nachdem Sie eine weitere Nutzung (Beerdigung) in einem Wahlgrab beantragen können, in dem bereits eine Beerdigung stattgefunden hat. Diese Ruhefrist schwankt je nach Friedhof und Bodenbeschaffenheit zwischen 20 und 30 Jahren.
Das Urnen-Reihengrab
Im Unterschied zu Wahlgräbern handelt es sich bei Reihengräbern immer um Einzelgrabstellen, die der Reihe nach vergeben werden. Diese können in keinem Fall verlängert werden.
Einige Friedhöfe bieten Reihengräber ohne Pflegeaufwand an, indem die Kosten hierfür bereits im Preis des Reihengrabs inbegriffen sind. Ansonsten muss die Pflege und individuelle Gestaltung von den Angehörigen selbst übernommen werden oder bei einer Friedhofsgärtnerei in Auftrag gegeben werden. Diesbezüglich sind wir Ihnen gerne behilflich.
Das Gemeinschaftsgrab
Das Urnengemeinschaftsgrab entspricht den Bedingungen des Urnenreihengrabes, jedoch wird hier durch die Friedhofsverwaltung ein Denkmal und die nötige Grabpflege für den Zeitraum der Nutzung von Vornherein in den Kaufpreis mit einkalkuliert. Somit entfällt jegliche Verantwortung der Angehörigen in Bezug auf die Grabpflege.
Eine individuelle Gestaltung ist in diesem Fall nicht möglich!
Das anonyme Urnenreihengrab
Das anonyme Urnengrab entspricht den Bedingungen eines Urnenreihengrabes, jedoch ist das Grab, wie der Name schon sagt, anonym. Deshalb ist jegliche individuelle Gestaltung und Denkmalsetzung sowie das Niederlegen von Blumen und Kerzen ausgeschlossen.
Die Baumbestattung
Die Baumbestattung ist eine weitere Form der Naturbestattungen und setzt die Kremierung voraus. Sie findet entweder auf einem Friedhof oder in einem Wald statt. Die Verstorbenen werden im Wurzelbereich der Bäume in schnell zersetzbaren Urnen beigesetzt und sollen auf diese Weise in den Naturkreislauf zurückgelangen. Der Baum stellt in gewisser Weise den Grabstein dar und steht dabei als Symbol für die Schöpfung, Standhaftigkeit und Dauerhaftigkeit. An der Rinde des Baumes können visitenkartengroße Schilder mit dem Namen des/ der Verstorbenen angebracht werden. Es besteht die Möglichkeit die Bäume als Einzel-, Familien- oder Freundschaftsgrabstätten mit bis zu 10 Plätzen zu nutzen. Eine Trauerfeier kann selbstverständlich auch bei dieser Bestattungsform in der Umgebung stattfinden, in der der Verstorbene gelebt hat und ist nicht zwangsläufig an den Ort der Beisetzung gebunden.
Das Kolumbarium
Das Kolumbarium (columbarium – lat. „Taubenschlag“) dient der oberirdischen Beisetzung der Asche des Verstorbenen in einer Urne. Meist wird auch das Wort „Urnenwand“ für das Kolumbarium verwendet.
Bei dieser Variante der Bestattung wird die Urne in einer Wandnische beigesetzt. In unserer Region werden oftmals Kolumbarien zur Erhaltung von Kirchen und Kapellen gebaut.
Ein Kolumbarium kann sich sowohl im Freien, als auch in geschlossenen Räumen befinden. Dies hängt von den jeweiligen örtlichen Friedhofssatzungen und Bestimmungen ab. Die einzelnen Wandnischen können verschiedene Formen und Größen haben.
Nach erfolgter Beisetzung im Kolumbarium wird die Nische mit einer Platte fest verschlossen. Die Abdeckplatte trägt – ähnlich wie ein Grabstein – in der Regel eine Aufschrift mit dem Namen des Verstorbenen. Die verwendeten Platten sind meist aus Stein.
Nach Ablauf einer Nutzungsfrist von 10 bis 30 Jahren, wird die Urne vom Träger des Kolumbariums sammelbeigesetzt.
Das nächste Kolumbarium befindet sich in der St-Paulikirche in Soest.
Die Felsenbestattung
Bei einer Felsenbestattung wird die Urne – ähnlich wie im Kolumbarium – in einer Felswand in den Bergen der Schweiz oder Österreichs beigesetzt.
Das Aschestreufeld
Bei dieser Bestattungsart wird die Asche des Verstorbenen auf einem auf einem Friedhof angelegten Streufeld verstreut. Wichtig dabei ist, dass der Verstorbene seinen Wunsch bereits zu Lebzeiten festgehalten haben muss.
Die Möglichkeiten der Verstreuung sind bisher aufgrund des Friedhofzwangs begrenzt.
Die Diamantpressung (Diamantbestattung)
Die Diamantpressung sei an dieser Stelle hier nur kurz erwähnt. Hierbei handelt es sich um eine Feuerbestattung, bei der nach der Kremierung aus dem amorphen Kohlenstoff der Kremierungsasche ein synthetischer Diamant erstellt wird, der dann als Andenken an den Verstorbenen dem Hinterbliebenen ausgehändigt werden kann.
Die Weltraumbestattung
Auch die Weltraumbestattung sei aus Gründen der Vollständigkeit nur kurz erwähnt, da lediglich 5 g der Asche des Verstorbenen in einer Trägerrakete in die Umlaufbahn geschickt werden.