Abschiedshaus Am Rykenberg – Würdevoll Abschied nehmen
Füller | ©Roger Lortie

Vorsorgefinanzierung

Sie haben verschiedene Möglichkeiten die Bestattungskosten innerhalb der Vorsorge ganz oder teilweise abzusichern.

Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

Das Abschließen eines Bestattungs-Treuhand-Vorsorgevertrages bietet die Möglichkeit, Bestattungskosten in gewünschter Höhe zu hinterlegen. Dieses ist durch eine einmalige Zahlung oder durch Ratenzahlung möglich.
Damit ihr Geld sicher hinterlegt ist, wird eine Bürgschaft des Kreditinstitutes der Treuhand ausgestellt. Gerne beraten wir Sie dazu in einem Vorsorgegespräch und unterstützen Sie bei der Vertragsabschließung.

Sterbegeldversicherung

Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist das Abschließen einer Sterbegeldversicherung. Wie bei jeder Versicherung zahlen Sie monatliche Beiträge, die bemessen an ihrem Alter und der Versicherungssumme unterschiedlich gestaffelt sind. Diese Versicherung kann im Bezugsrecht bereits für die Bestattungsvorsorge abgetreten werden.
Bereits bestehende Sterbegeldversicherungen können durch die Änderung des Bezugsrechts für die Bestattung ebenfalls für die Bestattungsvorsorge genutzt werden.

Wichtige Information: Im Fall einer Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen Beantragung von Bezuschussungen dieser Leistungen, akzeptieren die Sozialämter nur bei Bestehen von Bestattungsvorsorgeverträgen eine Rücklage für die Bestattungskosten. Diese Kosten sind unabhängig von dem Schonvermögen in Höhe von 5.000 €* liegt.

*Stand April 2018