Abschiedshaus Am Rykenberg – Würdevoll Abschied nehmen
Kreuz in der Trauerhalle | ©Roger Lortie

Allgemeines zur Bestattung

In Deutschland ist die Bestattung gesetzlich geregelt, sei es durch Bestattungsgesetze oder Friedhofsordnungen. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald sind dagegen noch die Ausnahme.

Es ist uns als Bestattungsunternehmen möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen. Der zur Totenfürsorge Berechtigte kann den Bestatter frei wählen. Eine vorhandene Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen hat bei der Wahl unbedingten Vorrang.

§ 15 Abs. 5, § 14 Abs. 1 BestG NRW Friedhofszwang

In Nordrhein-Westfalen besteht Friedhofszwang.
Das bedeutet, dass es in Deutschland gesetzlich nicht zulässig ist, die Asche des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren.

Bestattungsfristen (§ 13 BestG NRW)

Es gibt wichtige Fristen, die das Bestattungsgesetz NRW vorgibt: Die gesetzliche Bestattungsfrist beträgt 10 Tage. Innerhalb dieser Frist muss eine Erdbestattung oder Kremation erfolgen. 6 Wochen nach Eintritt des Todes muss eine Feuerbestattung erfolgen. Eine Bestattung darf allerdings frühestens 24 Stunden nach dem Todesfall durchgeführt werden.

Bestattungspflicht (§ 8 BestG NRW)

Nach dem Bestattungsgesetz in NRW sind folgende Angehörige in der angegebenen Reihenfolge verpflichtet eine Bestattung zu veranlassen:
Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder.
Sollte der Verstorbene keine Angehörigen mehr haben bzw. keine Bestattungspflichtigen vorhanden sein, kümmert sich das Ordnungsamt um eine würdevolle Bestattung.

Kostentragungspflicht (§ 1968 BGB)

Der Erbe trägt die Kosten der Bestattung.

Bestattungsarten

Für viele Familien ist das Gespräch über den Tod oder das eigene Ableben ein Tabu-Thema. So kann die Wahl der richtigen Bestattungsform, wenn der Verstorbene zuvor nie seine Wünsche geäußert hat, eine schwierige und belastende Entscheidung für die Angehörigen sein.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle die verschiedenen Möglichkeiten kurz vorstellen: